BFSG Bußgelder und rechtliche Risiken: Was Unternehmen wissen sollten
Welche Folgen das BFSG vorsieht
Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für die erfassten Produkte und Dienstleistungen. Für Unternehmen ist wichtig, zwischen behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern und möglichen Ansprüchen Dritter zu unterscheiden. Diese Folgen entstehen nicht automatisch gleichzeitig. Maßgeblich sind der konkrete Verstoß, die Rolle des Unternehmens und die Reaktion auf Hinweise der zuständigen Behörde.
Die offizielle Fassung des BFSG ist die wichtigste Ausgangsbasis. Für Dienstleistungen, zu denen bestimmte Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr gehören, regelt § 28 BFSG die Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörde. Die Behörde kann bei einem konkreten Verdacht prüfen und Dienstleistungen auch ohne Anlass anhand angemessener Stichproben kontrollieren.
Stellt die Behörde einen Verstoß fest, kann sie nach § 29 BFSG eine Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Erfolgt keine ausreichende Korrektur, kann sie Maßnahmen bis hin zur Einschränkung oder Einstellung des Angebots anordnen. § 30 BFSG behandelt formale Nichtkonformität, etwa fehlende oder unvollständige Informationen. Ein Unternehmen sollte deshalb nicht erst auf einen formellen Bescheid reagieren. Eine belastbare Bestandsaufnahme, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Korrekturen helfen schon bei einer ersten Anfrage.
Bußgelder richtig einordnen
§ 37 BFSG beschreibt Ordnungswidrigkeiten und ihre Höchstgrenzen. Je nach Tatbestand kann eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro oder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Die höhere Höchstgrenze betrifft insbesondere bestimmte Verstöße gegen zentrale Pflichten, die niedrigere Grenze betrifft bestimmte weitere Pflichtverletzungen, etwa in Verfahrens- und Informationsbereichen. Das sind gesetzliche Maximalbeträge, keine festen Preise und keine automatische Rechnung für jede Barriere.
Für die tatsächliche Höhe zählen die Umstände des Einzelfalls. Dazu können Art und Dauer des Verstoßes, wirtschaftliche Verhältnisse und das Verhalten nach der Feststellung gehören. Eine einzelne technische Barriere bedeutet daher nicht automatisch ein Bußgeld von 100.000 Euro. Umgekehrt sollte die Höchstgrenze von 10.000 Euro nicht als allgemeines Limit verstanden werden. Entscheidend ist, welcher konkrete Tatbestand erfüllt sein könnte.
Abmahnungen und zivilrechtliche Risiken
In Diskussionen wird häufig behauptet, jeder BFSG-Verstoß führe sicher zu einer Abmahnung. Das ist zu pauschal. Das BFSG selbst macht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht zur automatischen Folge. Ob Vorschriften des BFSG im konkreten Fall über andere Gesetze, etwa das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, durchgesetzt werden können, hängt von der betroffenen Norm, der Anspruchsberechtigung und der rechtlichen Bewertung ab. Auch Verbände oder Verbraucher können unter gesetzlichen Voraussetzungen Rechte haben.
Unternehmen sollten dieses Risiko weder dramatisieren noch ignorieren. Wer konkrete Schreiben erhält, sollte Fristen sichern, den Sachverhalt technisch prüfen und rechtlichen Rat einholen. Vorschnelle Unterlassungserklärungen können langfristige Folgen haben. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung und gibt keine Garantie, dass Maßnahmen oder Ansprüche ausbleiben.
So reduzieren Sie das Risiko praktisch
Beginnen Sie mit den wichtigsten Nutzerwegen: Produktsuche, Buchung, Warenkorb, Bezahlung, Anmeldung, Kontakt und Dokumente. Automatisierte Tests liefern eine breite technische Sicht. Manuelle Prüfungen mit Tastatur und Screenreader ergänzen sie dort, wo Software allein keine verlässliche Aussage treffen kann. Ordnen Sie Ergebnisse nach Auswirkung und beheben Sie zuerst Blockaden, die einen Vertragsabschluss oder den Zugang zu Informationen verhindern.
Dokumentieren Sie nicht nur Probleme, sondern auch Entscheidungen. Ein gutes Protokoll nennt Prüfdatum, Umfang, Methode, Verantwortliche, Priorität und Status. Bewahren Sie Berichte, Tickets und Freigaben nachvollziehbar auf. Für Dienstleistungen beschreibt Anlage 3 BFSG, welche Informationen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen bereitzustellen sind. Diese Information muss zur tatsächlichen Leistung passen und aktuell bleiben.
Richten Sie außerdem einen erreichbaren Feedbackweg ein. Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern sind eine frühe Chance zur Korrektur. Legen Sie intern fest, wer Anfragen bewertet, wer technische Änderungen freigibt und wann die Geschäftsführung oder Rechtsberatung eingebunden wird. Prüfen Sie neue Releases regelmäßig, denn ein einmal bestandener Test schützt nicht vor später eingeführten Barrieren.
Ein risikoorientierter Prozess verbindet Technik, Inhalt und Organisation: Geltungsbereich klären, kritische Pfade prüfen, Abweichungen beheben, Informationen pflegen und Fortschritt belegen. Damit versprechen Sie keine vollständige Rechtssicherheit. Sie schaffen aber eine bessere Grundlage, um Pflichten ernsthaft zu erfüllen und auf behördliche oder private Anfragen sachlich zu reagieren.