Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Accessibility-Richtlinie in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen – darunter Websites und Apps, über die Unternehmen elektronisch Geschäfte anbahnen oder abschließen.
Typischerweise betroffen sind Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr: Onlineshops, Buchungsstrecken, Mitgliederportale, Terminvereinbarung und vergleichbare digitale Angebote. Öffentliche Stellen bleiben parallel über BITV und verwandte Vorgaben verpflichtet. Ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt, hängt von Angebot, Vertriebsweg und Größe ab – nicht vom Branchenlabel allein.
Für Agenturen und Betreiber von Mandanten-Setups gilt dasselbe Prinzip: sobald über die Website Verträge angebahnt oder Leistungen gebucht werden, ist eine Betroffenheitsprüfung sinnvoll. Auch B2B-Portale mit Login, Bestellstrecken oder Self-Service fallen häufig in den Anwendungsbereich – nicht nur klassische Verbraucher-Shops.
Eine häufig genannte Orientierung: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz können unter bestimmten Voraussetzungen von Teilen der Pflichten ausgenommen sein. Das ist keine pauschale Freistellung. Wer ausgenommen scheint, sollte die eigene Konstellation trotzdem prüfen – und dokumentieren, warum eine Ausnahme greifen soll. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung; er hilft Entscheiderinnen und Entscheidern, die richtigen Fragen zu stellen.
Fristen und Maßstab
Der Stichtag Juni 2025 markiert den Start der Pflicht für neu betroffene digitale Angebote. Der fachliche Maßstab orientiert sich an den WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA (in der Praxis oft ergänzt um WCAG 2.2-Themen). Barrierefreiheit bedeutet konkret: Inhalte sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – auch mit Screenreader, Tastatur und bei eingeschränkter Sehfähigkeit.
Für KMU heißt das selten „alles neu bauen“. Es heißt: ehrliche Bestandsaufnahme, priorisierte Behebung und nachvollweisbare Dokumentation. Genau dort scheitern viele Projekte – nicht am fehlenden Willen, sondern an unklaren Zuständigkeiten und an Tools, die Konformität versprechen, aber keinen belastbaren Nachweis liefern.
Wer früh misst, gewinnt Zeit: technische Schulden in Templates, Formularen und PDFs lassen sich planbar abbauen, statt unter Fristendruck teure Ad-hoc-Fixes zu kaufen.
Was zu tun ist
Beginnen Sie mit einer strukturierten Inventur Ihrer Website: zentrale User Journeys (Startseite, Suche, Produkt oder Leistung, Warenkorb oder Buchung, Login, Formulare, Erklärung zur Barrierefreiheit). Automatisierte WCAG-Scans finden viele technische Verstöße schnell – Kontraste, fehlende Alternativtexte, fehlerhafte Überschriften, Fokusfallen. Sie ersetzen aber keine manuelle Prüfung von Semantik, Tastaturführung und verständlicher Sprache.
Danach priorisieren Sie: Blocker vor Nice-to-have. Ein Checkout, der ohne Maus nicht bedienbar ist, wiegt schwerer als ein dekoratives Icon ohne Alt-Text. Legen Sie Verantwortlichkeiten fest – zwischen Marketing, Agentur und IT – und halten Sie Änderungen nach. Eine Barrierefreiheitserklärung gehört zum sichtbaren Nachweis: Status, bekannte Lücken, Kontaktweg und Feedbackprozess.
Planen Sie in Sprints: erst kritische Pfade, dann Content-Templates, dann Randseiten und Dokumente. So bleibt das Budget steuerbar und Fortschritt sichtbar – für Geschäftsführung und für ggf. beauftragte Partner.
Nachhaltig wird Konformität erst mit Monitoring. Ein einmaliges Audit veraltet, sobald Templates, Plugins oder Kampagnenseiten hinzukommen. Continuous Scanning, Issue-Tracking und regelmäßige Re-Checks halten den Stand aktuell – und reduzieren das Risiko, dass neue Barrieren unbemerkt live gehen.
Ohne Großprojekt konform werden
Viele Mittelständler scheuen ein sechsstelliges Redesign. Der pragmatische Weg: erst messen, dann gezielt sanieren. Ein kostenloses Erst-Audit zeigt Ampelstatus und die größten Baustellen. Ein Experten-Audit nach WCAG/BFSG liefert belastbarere Evidenz für Entscheider und Partner. Ein Accessibility-Widget kann Komfortfunktionen für Besuchende ergänzen – es ersetzt keine strukturelle Konformität und sollte nie als alleinige „Lösung“ vermarktet werden.
Berichte und Monitoring helfen, den Status intern zu kommunizieren und Fortschritte zu belegen – ohne dass jede Änderung sofort ein neues Großprojekt auslöst. Optionale Absicherung gegen accessibility-bezogene Risiken kann Teil der Risikosteuerung sein; sie ersetzt weder Technik noch Dokumentation.
User-Aid bündelt Scans, Reporting, Widget, Monitoring und optionale Absicherung – als Unterstützung Ihrer Compliance-Arbeit, nicht als Übertragung Ihrer Verantwortung. Rechtliche Bewertung und finale Freigabe bleiben bei Ihnen bzw. Ihrer Beratung.
Kurz: Betroffenheit klären, Ist-Zustand messen, Blocker beheben, Erklärung pflegen, fortlaufend überwachen. So wird aus dem BFSG kein Panikprojekt, sondern ein steuerbarer Prozess.