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BFSG

14. Februar 2026 – 6 Min Lesezeit

Bin ich vom BFSG betroffen?

Bin ich vom BFSG betroffen?

Kurz gesagt: worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte digitale Angebote. Viele Teams stellen sich zuerst eine einfache Frage: Sind wir überhaupt betroffen?

Die Antwort hängt nicht vom Branchennamen ab. Sie hängt davon ab, was Sie digital anbieten und wie Kundinnen und Kunden damit Geschäfte anbahnen oder abschließen. Dieser Artikel hilft Ihnen, die richtigen Prüfpunkte zu sammeln. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Typische Auslöser im Alltag

Oft betroffen sind Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Onlineshops und Produktkataloge mit Bestellfunktion
  • Buchungsstrecken für Termine, Tickets oder Dienstleistungen
  • Mitglieder- und Kundenportale mit Login und Self-Service
  • Formulare, über die Verträge oder verbindliche Anfragen starten

Auch B2B-Portale können darunterfallen, wenn Bestellungen, Buchungen oder Vertragsabschlüsse digital laufen. Es geht nicht nur um klassische Verbraucher-Shops.

Öffentliche Stellen haben parallel oft BITV-Pflichten. Private Unternehmen prüfen vor allem das BFSG und die dazugehörigen WCAG-Maßstäbe (in der Praxis WCAG 2.2 AA).

Größe und mögliche Ausnahmen

Eine häufig genannte Orientierung: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz können unter bestimmten Voraussetzungen von Teilen der Pflichten ausgenommen sein.

Das ist keine pauschale Freistellung. Grenzfälle sollten Sie dokumentieren und bei Bedarf rechtlich klären. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, sollte nachvollziehbar festhalten, warum sie greifen soll.

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So prüfen Sie strukturiert

Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Listen Sie Ihre digitalen Kanäle auf (Website, App, Buchungstool, Partner-Shops).
  2. Markieren Sie jede Strecke, auf der Geschäfte angebahnt oder abgeschlossen werden.
  3. Notieren Sie, ob Verbraucherinnen und Verbraucher oder B2B-Kundschaft betroffen sind.
  4. Prüfen Sie Größen- und Ausnahmehinweise für Ihr Unternehmen.
  5. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest (auch wenn Sie "nicht betroffen" vermuten).

Danach messen Sie den Ist-Zustand der Website: automatisierte WCAG-Scans finden viele technische Lücken schnell. Kritische User Journeys (Checkout, Login, Formulare) sollten Sie zusätzlich manuell prüfen.

Was als Nächstes sinnvoll ist

Wenn Sie wahrscheinlich betroffen sind: priorisieren Sie Blocker, planen Sie Fixes und pflegen Sie eine Barrierefreiheitserklärung. Monitoring hält den Stand aktuell, sobald Templates oder Kampagnenseiten ändern.

Ein geführter BFSG-Schnellcheck und ein Website-Scan geben Ihnen in kurzer Zeit Orientierung. Ein Experten-Audit liefert später belastbarere Evidenz. Ein Accessibility-Widget kann Komfort für Besuchende ergänzen, ersetzt aber keine barrierefreie Grundstruktur.

User-Aid unterstützt mit Scans, Reporting, Widget, Monitoring und optionaler Absicherung. Die rechtliche Bewertung und die laufende Verantwortung bleiben bei Ihnen.

Kurz: Betroffenheit klären, dokumentieren, messen, gezielt verbessern. So wird aus Unsicherheit ein klarer nächster Schritt.

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Robin Yildirim

Geschäftsführung, User-Aid

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