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18. März 2026 – 8 Min Lesezeit

WCAG, BITV und EN 301 549 einfach erklärt

WCAG, BITV und EN 301 549 einfach erklärt

Fünf Begriffe, fünf Aufgaben

Wer digitale Barrierefreiheit plant, trifft schnell auf WCAG, EN 301 549, BITV 2.0, BFSG und EAA. Diese Begriffe meinen nicht dasselbe. Sie bilden eine Kette aus fachlichen Regeln, europäischem Standard und Gesetzen. Wer ihre Rollen trennt, kann Anforderungen besser bewerten und Projekte klarer beauftragen.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) kommen vom World Wide Web Consortium, kurz W3C. Sie beschreiben prüfbare Erfolgskriterien für barrierefreie Webinhalte. Die vier Grundprinzipien lauten wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Die Kriterien sind den Stufen A, AA und AAA zugeordnet. Für die meisten gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen ist Level AA der zentrale Zielwert.

Die WCAG sind zunächst ein technischer, international anerkannter Standard. Sie werden rechtlich relevant, wenn Gesetze oder harmonisierte Normen auf sie verweisen. Deshalb ist die Aussage "WCAG ist das Gesetz" zu kurz. Richtig ist: Die WCAG liefert viele konkrete Prüfkriterien, während der jeweilige Rechtsrahmen bestimmt, für wen und wann sie gelten.

EN 301 549 verbindet Technik und Recht

Die europäische Norm EN 301 549 beschreibt Barrierefreiheitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen Websites, mobile Anwendungen, Dokumente, Software und weitere digitale Produkte. Für Webinhalte übernimmt die Fassung EN 301 549 V3.2.1 die relevanten Kriterien der WCAG 2.2 auf Level A und AA. Die Europäische Kommission erklärt den Zusammenhang bei den harmonisierten Standards zur Web Accessibility Directive.

Damit ist WCAG 2.2 derzeit die wichtige gesetzliche Referenz innerhalb dieser veröffentlichten Normfassung. WCAG 2.2 ergänzt sinnvolle Kriterien, etwa für sichtbaren Fokus, Zielgrößen und zugängliche Authentifizierung. Sie ist eine gute fachliche Weiterentwicklung und ein vernünftiges Ziel für neue Projekte. Daraus folgt aber keine universelle gesetzliche Pflicht zu WCAG 2.2. Ob sie verbindlich ist, hängt von der anwendbaren Regelung, einer neueren Normfassung oder einem Vertrag ab.

BITV 2.0 für öffentliche Stellen

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0, richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes. Sie setzt Anforderungen für Websites, Apps und bestimmte digitale Verwaltungsangebote um. Landesrecht kann zusätzliche oder eigene Regeln für Behörden auf Landes- und Kommunalebene enthalten.

In der Praxis führt die BITV über ihren europäischen Bezug zur EN 301 549 und damit zu vielen WCAG-Kriterien. Zusätzlich sind Themen wie eine Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedbackwege und Durchsetzungsverfahren wichtig. Eine reine Checkliste mit WCAG-Kriterien bildet den organisatorischen Teil daher nicht vollständig ab.

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EAA und BFSG für Produkte und Dienstleistungen

Der European Accessibility Act, EAA ist eine EU-Richtlinie. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht zu übertragen. Deutschland hat dies vor allem mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG und der zugehörigen Verordnung umgesetzt.

Das BFSG betrifft seit dem 28. Juni 2025 unter anderem bestimmte Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu können Onlineshops, Buchungsprozesse und andere digitale Verbraucherdienste gehören. Es ist nicht die allgemeine Regel für jede Website. Produktart, Dienstleistung, Zielgruppe und mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

EN 301 549 kann bei der technischen Umsetzung eine wichtige Orientierung und Konformitätsgrundlage sein. Dennoch ersetzt das Abarbeiten einzelner WCAG-Punkte keine Prüfung des gesamten Angebots. Gesetzliche Anforderungen können auch Informationen, Support, Dokumentation und Prozesse betreffen.

So nutzen Teams die Standards praktisch

Starten Sie mit drei Fragen:

  1. Welcher Rechtsrahmen gilt? Öffentliche Stelle, Verbraucherdienst, Produkt oder rein internes Angebot machen einen Unterschied.
  2. Welche technische Referenz ist genannt? Prüfen Sie Gesetz, Verordnung, harmonisierte Norm und Vertragsanforderungen.
  3. Welche Nachweise werden gebraucht? Automatische Scans, manuelle Tests, Erklärung, Feedbackprozess und Dokumentation erfüllen verschiedene Aufgaben.

Für ein neues Webprojekt ist WCAG 2.2 Level AA als Qualitätsziel oft sinnvoll, auch wenn WCAG 2.2 die aktuelle Referenz in EN 301 549 V3.2.1 bleibt. So werden neuere Nutzungshürden früh berücksichtigt. Für eine rechtliche Konformitätsaussage sollten Sie jedoch immer die tatsächlich anwendbare Fassung nennen.

User-Aid unterstützt bei technischen Scans, Priorisierung und laufender Beobachtung. Ein Expertenaudit ergänzt manuelle Prüfungen und belastbare Einordnung. Welche Vorschrift für eine konkrete Organisation gilt, sollte bei Unsicherheit rechtlich geprüft werden.

Kurz gesagt: WCAG beschreibt prüfbare Kriterien, EN 301 549 überträgt sie in einen breiteren europäischen Technikstandard, BITV 2.0 regelt Bundesbehörden, der EAA setzt den europäischen Rahmen und das BFSG überträgt wichtige Teile für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht.

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Portrait of Robin Yildirim, Managing Director, User-Aid

Robin Yildirim

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