Ein Jahr nach dem Stichtag
Seit dem 28. Juni 2025 ist das BFSG für viele digitale Angebote spürbar. Ein Jahr später zeigt sich ein klares Muster: Teams, die früh gemessen und priorisiert haben, sind ruhiger. Teams, die auf "später" oder auf ein einzelnes Tool gesetzt haben, holen oft unter Druck nach.
Diese Bilanz ist eine Praxisbeobachtung, keine Statistik und keine Rechtsberatung. Sie soll Entscheiderinnen und Entscheidern helfen, aus dem ersten Jahr zu lernen.
Was gut funktioniert hat
Erfolgreiche Vorhaben hatten meist dieselben Bausteine:
- klare Betroffenheitsklärung und dokumentierte Annahmen
- Inventur der kritischen User Journeys
- automatisierte Scans plus gezielte manuelle Checks
- Sprint-Logik statt Großprojekt-Mythos
- sichtbare Barrierefreiheitserklärung mit Feedbackweg
- Monitoring, sobald Templates und Kampagnen weiterlaufen
Besonders wirksam war die Trennung von Komfort (Widget) und Konformität (Struktur, Inhalte, Nachweis). Wer beides ehrlich kommuniziert hat, vermied falsche Sicherheit.
Wo viele stecken bleiben
Häufige Lücken nach zwölf Monaten:
- Formulare und Checkout nur mit Maus bedienbar
- PDFs und Downloads ohne barrierefreie Alternative
- Drittanbieter-Widgets ohne Prüfung
- Erklärung zur Barrierefreiheit veraltet oder generisch
- keine Ownership zwischen Marketing, Agentur und IT
- einmaliges Audit ohne Folge-Scans
Auch Agenturen mit vielen Mandanten merken: ohne Multi-Site-Überblick entstehen blinde Flecken. Ein Mandant ist "fertig", der nächste fällt durch Template-Updates zurück.



