Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre Website vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist und erhalten Sie eine erste Analyse Ihrer Barrierefreiheit.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Unternehmen im B2C-Bereich, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.